Service und DGUV

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Jährliche DGUV Prüfungen

Gemäß der DGUV Vorschrift 308-002 ist eine jährliche Sicht- und Funktionsprüfung Ihrer Hebebühne vorgeschrieben. Diese Prüfung kann entweder von einem Sachverständigen (z.B. Dekra) oder einem Sachkundigen durchgeführt werden und muss ordnungsgemäß protokolliert werden.

Für weitere Informationen zur DGUV Vorschrift und um sicherzustellen, dass Ihre Hebebühne stets den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht, können Sie die DGUV-Website besuchen.

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Service-Telefon

Telefonnummer:
01515 6955197
Erreichbarkeit: 8-17 Uhr (auch via Whatsapp)

Ersatzteile benötigt?

Bitte schicken Sie uns eine E-Mail an info@heinze-hebetechnik.de oder nehmen Sie Kontakt über das Kontaktformular auf mit den folgenden Angaben:

  • Hebebühnen Typ und Seriennummer
  • Baujahr
  • Benötigtes Teil (wenn vorhanden mit Teilenummer aus dem Prüfbuch)
  • Ein Foto des benötigten Teils hilft, etwaige Unklarheiten zu vermeiden.
Kontakt aufnehmen

Einweisung und Inbetriebnahme

Wir empfehlen und bieten stets die professionelle Einweisung und Inbetriebnahme Ihrer Hebebühne an. Selbstverständlich können Sie Ihre Hebebühne auch selbst in Betrieb nehmen. Dennoch weisen wir darauf hin, dass es aus Gründen der Arbeitssicherheit sinnvoll ist, diese Arbeiten gemäß den DGUV-Richtlinien durchzuführen. Eine fachgerechte Inbetriebnahme durch einen Sachkundigen sowie eine offizielle Einweisung für Ihre Mitarbeiter mit Protokoll gehören zu unserem Service.